Recht und Barrierefreiheit · Deutschland

Webdesign: Recht

Datenschutz und Barrierefreiheit sind keine Zusatzleistungen. Sie sind Bedingungen, unter denen die Seite betrieben werden darf.

Direkte Antwort

Ein Überblick über die Pflichten, die eine Unternehmenswebsite in Deutschland und Österreich betreffen — und darüber, welche davon technisch gelöst werden und welche juristisch.

Die Stellschrauben

Diese Punkte bewegen Webdesign nach oben oder unten — meist stärker als alles andere.

  • Impressum und Anbieterkennzeichnung: Pflicht, mit branchenspezifischen Zusätzen bei reglementierten Berufen.
  • Datenschutzerklärung: Muss die tatsächlich eingesetzten Dienste abbilden, nicht eine Vorlage.
  • Einwilligung: Tracking und externe Dienste erst nach aktiver Zustimmung, nicht davor.
  • Formulare: Was erhoben wird, muss erforderlich sein — und verschlüsselt übertragen werden.
  • Barrierefreiheit: In Deutschland gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit Juni 2025 für viele Anbieter.
  • Auftragsverarbeitung: Wer Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, braucht einen Vertrag.
  • Bildrechte: Nutzungsrechte gelten pro Kanal und Zeitraum, nicht pauschal.

Was zur Wahl steht

Keiner davon ist grundsätzlich richtig. Die Frage ist, welcher zur Aufgabe passt.

  • Vorlage übernehmen: Schnell, aber sie beschreibt fremde Dienste. Im Streitfall zählt, was tatsächlich läuft.
  • Generator nutzen: Brauchbarer Ausgangspunkt, wenn die Angaben stimmen. Ersetzt keine Prüfung bei reglementierten Berufen.
  • Anwaltlich prüfen: Sinnvoll bei Heilberufen, Finanzdienstleistung und überall dort, wo Sonderrecht greift.

Wie wir zum Angebot kommen

Wir bauen die technische Seite: Einwilligung, Verschlüsselung, Barrierefreiheit, Auftragsverarbeitung. Die rechtliche Bewertung Ihrer Texte gehört zu Ihrer Beratung — wir sagen, wo wir sie für nötig halten.

Häufige Fragen

Nennt ihr Preise auf der Website?

Wir bauen die technische Seite: Einwilligung, Verschlüsselung, Barrierefreiheit, Auftragsverarbeitung. Die rechtliche Bewertung Ihrer Texte gehört zu Ihrer Beratung — wir sagen, wo wir sie für nötig halten.

Was gehört bei Webdesign dazu?

Informationsarchitektur und Seitengerüst: Welche Seiten es gibt, was auf jede gehört und in welcher Reihenfolge. Als Gerüst abgenommen, bevor irgendetwas gestaltet wird. Der volle Umfang steht auf der Leistungsseite.

Gilt das auch für kleinere Projekte?

Ja. Der Zuschnitt ändert sich, die Fragen bleiben dieselben — nur die Antworten fallen kürzer aus.

Bestandsaufnahme besprechen. Formular auf der Startseite — oder E-Mail.

Briefing starten